Außerhalb der gesetzlichen Pflegeleistungen:

·  Unterstützung von Projekten in der stationären Altenhilfe
·  die Organisation von Gottesdiensten und
·  die Organisation von Seelsorgediensten, ergänzt um die
·  die Förderung kirchenmusikalischer Projekte

Neben o. g. geistlich / spirituellen Aufgaben ermöglichen es Stiftungsgelder,
dass mit einem Blumenstrauß kondoliert werden kann, dass die
Gottesdienststätte im Altenheim immer wieder ein festliches Gesicht erhält
und der Raum für Veranstaltungen entsprechend hergerichtet werden kann.

Ein besonderer Schwerpunkt des Stiftungsgeschäfts liegt aber auf der
Unterstützung der seelsorgerlichen Betreuung der Bewohnerinnen
und Bewohner im Altenheim.